Inhaltsverzeichnis

AGB GET FIT Club

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der GET FIT und den Mitgliedern geschlossen werden. Abweichende Geschäftsbedingungen der Mitglieder werden nicht anerkannt, es sei denn, das Fitnessstudio stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.


2. Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen dem Mitglied und dem Fitnessstudio kommt durch das vollständige Ausfüllen und Bestätigen der Mitgliedschaft durch das Mitglied über die Homepage der GET FIT Group zustande. Mit Abschluss der Mitgliedschaft erkennt das Mitglied die Geltung dieser AGB an. Das Mitglied ist berechtigt, die abgeschlossene Mitgliedschaft innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Der Widerruf bedarf der Textform.


3. Hausordnung und Nutzung der Einrichtungen

Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Hausordnung des Fitnessstudios zu beachten. Diese hängt gut sichtbar im Fitnessstudio aus und ist in der GET FIT Academy als PDF zum Download online. Bei Wiederholtem Verstoß gegen die Hausordnung, hat GET FIT das Recht, ein Hausverbot auszusprechen oder die Mitgliedschaft zu kündigen. Die Einrichtungen und Geräte des Fitnessstudios dürfen nur in einem ordnungsgemäßen Zustand und gemäß den Anweisungen des Personals genutzt werden. In den Trainingsbereichen ist eine angemessene Lautstärke zu wahren. Die Verwendung von persönlichen Musikabspielgeräten ist nur mit Kopfhörern gestattet. Lautstarke Unterhaltungen, lautes Schreien/ Stöhnen oder das laute Abspielen von Musik sind zu unterlassen, um den Trainingsfrieden zu bewahren.

4. Dauer der Mitgliedschaft / Kündigung

Der Vertrag ist für die vereinbarte Mindestlaufzeit verbindlich. Die Mitgliedschaft ist unter Einhaltung der im Mitgliedsvertrag genannten Kündigungsfristen ordentlich kündbar. Nach Beendigung der Erstlaufzeit verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit und ist währenddessen mit einer Frist von einem Monat kündbar. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Eingang der Kündigungserklärungmaßgeblich. Jede Kündigung bedarf der Textform.

5. Zahlung der Beiträge

Die Höhe des monatlichen Beitrags richtet sich nach der gewählten Mitgliedschaft und kann dem Mitgliedsvertrag des Mitglieds entnommen werden. Die vereinbarten Beiträge sind monatlich vom Mitglied im Voraus zu entrichten. Bei einem schuldhaften Zahlungsverzug um mehr als zwei Monatsbeiträge ist eine fristlose Kündigung des Vertrages durch die GET FIT Group möglich und der noch offene Gesamtbetrag der laufenden Mitgliedschaft wird als Schadensersatzanspruch geltend gemacht und eingezogen. Bei vom Mitglied verschuldeten Rücklastschriften berechnen wir dem Mitglied die anfallenden Bankgebühren zzgl. Mahngebühren. Das Mitglied hat der GET FIT Group Änderungen seiner Bankverbindung oder Anschrift unverzüglich und schriftlich mitzuteilen.


6. Aktivierungsgebühr und Mitgliedschip

Bei Aktivierung der gewählten Mitgliedschaft wird dem Mitglied eine Aktivierungsgebühr in Höhe von 15,00€ berechnet. Darin ist der Mitgliedschip für den Zugang zum Studio enthalten. Dieser Chip ist nicht übertragbar und kostet im Verlustfall 15,00€. Jeder Verlust des Mitgliedschips ist der GET FIT sofort zu melden. Alle Mitglieder sind verpflichtet, ihren Chip bei jedem Besuch des Studios zum Check-In zu verwenden. Dies ist aus versicherungsrechtlichen Gründen notwendig, um den Versicherungsschutz während des Trainings zu gewährleisten. Alternativ kann der QR Code in der Mitgliederapp genutzt werden.

7. Übertragbarkeit und Schadensersatz

Die Mitgliedschaft bei GET FIT Group ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied verpflichtet sich, den Mitgliedschip nur persönlich zu verwenden und nicht an Dritte zu überlassen. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Bestimmung verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von€250,00. Soweit der dem Mitglied überlassene Mitgliedschip durch einen von ihm zu vertretenden Umstand durch Dritte missbraucht wird, und hierdurch der GET FIT Group Schaden entsteht, werden die entsprechenden Schadenersatzansprüche gegen das Mitglied geltend gemacht.

8. Verlust und Haftung

Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung sowie Wertgegenstände oder Geld wird die Haftung durch die GET FIT Groupausgeschlossen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der GET FIT - Preiswert Trainieren GmbH zurückzuführen. Das Studio haftet nicht für selbstverschuldete Unfälle.

9. Schließfächer

Schließfächer stehen den Mitgliedern während der Trainingszeit zur Verfügung und sind nach jedem Training zu leeren. Das Fitnessstudio übernimmt keine Haftung für Wertsachen oder persönliche Gegenstände,die im Schließfach aufbewahrt werden.

10. Stilllegung der Mitgliedschaft

Erkrankungen und eine Nichtinanspruchnahme der Leistungen entbinden den Kunden nicht von den Verpflichtungen dieser Vereinbarung. Bei Erkrankung kann nach Vorlage eines ärztlichen Attests eine Ruhevereinbarung mit dem Studio vereinbart werden. Das ärztliche Attest muss die Dauer der Erkrankung beinhalten. Die Vertragslaufzeit verlängert sich dann um die Ruhezeit. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

11. Videoüberwachung

Zur Sicherheit unserer Mitglieder und zum Schutz des Eigentums erfolgt in unseren Fitnessstudios eine Videoüberwachung der öffentlichen Bereiche. Die Aufzeichnungen werden ausschließlich zum Zweck der Sicherheitsüberwachung verwendet und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt und nach 48 Stunden automatisch gelöscht, sofern keine relevanten Vorfälle vorliegen.

12. Gesundheits- und Haftungsausschluss

Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigenes Risiko. Mitglieder bestätigen, dass sie gesundheitlich in der Lage sind, das angebotene Trainingsprogramm zu absolvieren. Das Fitnessstudio haftet nicht für gesundheitliche Schäden, die durch das Training entstehen, es sei denn, diese sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Fitnessstudios zurückzuführen.

13. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten des Mitglieds werden gemäß den aktuellgeltenden Datenschutzbestimmungen nur für die Erfüllung des Mitgliedsvertrags erhoben und verarbeitet. Die Daten werden dabei auch in elektronischer Form gespeichert. Es werden ohne die ausdrückliche Einwilligung des Mitglieds keine personenbezogenen Daten an Dritte übermittelt. Hiervon ausgenommen sind Dienstleister, die besonders vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet werden. Sowie bei berechtigtem Interesse an einen Anwalt oder Inkasso-Unternehmen.

14. Umkleidekabinen und sanitäre Anlagen

Die Umkleidekabinen, sanitären Anlagen und Duschen sind ausschließlichfür Mitglieder des Fitnessstudios bestimmt und sollten stets sauber und ordentlich hinterlassen werden.

15. Nutzung des Zirkels

Die Nutzung des Zirkels ist ausschließlich Mitgliedern mit einer aktiven Premium-Mitgliedschaft vorbehalten. Mitglieder ohne Premium-Status haben keinen Zugang zu den Zirkel-Trainingsgeräten; ein Upgrade der Mitgliedschaft ist jederzeit möglich.

16. Solarium

Jugendlichen unter 18 Jahren wird die Nutzung der UV-Geräte untersagt. Das Solarium darf jeweils nur von einer Person maximal ein Mal am Tag genutzt werden. Jeder Kunde hat Anspruch auf Beratung mit individueller Hauttypenbestimmung, Erstellung eines Besonnungsplans und Informationen über Nutzen und mögliche Risikender Besonnung durch unsere Mitarbeiter. Die Benutzung der Solarien ist ohne vorherige Reservierung jederzeit während der Öffnungszeiten möglich. Termine werden nicht vergeben. Die Nutzung des Solariums geschieht auf eigene Gefahr. Bei bestehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen, wie z.B. Hauterkrankungen, Augenerkrankungen, Allergien oder Pigmentstörungen sowie Herz- und Kreislaufbeschwerden ist vor dem ersten Sonnenbad ein Arzt zu befragen. Die Augen sind während der Besonnungszeit geschlossen zu halten, zusätzlich ist das Tragen einer Schutzbrille von gesundheitlicher Notwendigkeit, sie kann käuflich im Studio erworben oder kostenfrei ausgeliehen werden. Für gesundheitliche
Beeinträchtigung, insbesondere Hautschädigungen, hervorgerufen durch unsachgemäße Nutzung der Solarien übernimmt die GET FIT - Preiswert Trainieren GmbH keinerlei Haftung. Für Schäden, die während der Nutzung des Sonnenstudios, der Kabinen, der Solarien etc. auftreten, wird der Verursacher zur Haftung, bzw. Erstattung herangezogen. GET FIT übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße oder übermäßige Nutzung des Solariums entstehen.

17. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt.

AGB GET FIT Boutique & Smart

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der GET FIT und den Mitgliedern geschlossen werden. Abweichende Geschäftsbedingungen der Mitglieder werden nicht anerkannt, es sei denn, das Fitnessstudio stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.


2. Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen dem Mitglied und dem Fitnessstudio kommt durch das vollständige Ausfüllen und Bestätigen der Mitgliedschaft durch das Mitglied über die Homepage der GET FIT Group zustande. Mit Abschluss der Mitgliedschaft erkennt das Mitglied die Geltung dieser AGB an. Das Mitglied ist berechtigt, die abgeschlossene Mitgliedschaft innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Der Widerruf bedarf der Textform.


3. Hausordnung und Nutzung der Einrichtungen

Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Hausordnung des Fitnessstudios zu beachten. Diese hängt gut sichtbar im Fitnessstudio aus. Bei Wiederholtem Verstoß gegen die Hausordnung, hat GET FIT das Recht, ein Hausverbot auszusprechen oder die Mitgliedschaft zu kündigen. Die Einrichtungen und Geräte des Fitnessstudios dürfen nur in einem ordnungsgemäßen Zustand und gemäß den Anweisungen des Personals genutzt werden. In den Trainingsbereichen ist eine angemessene Lautstärke zu wahren. Die Verwendung von persönlichen Musikabspielgeräten ist nur mit Kopfhörern gestattet. Lautstarke Unterhaltungen, lautes Schreien/ Stöhnen oder das laute Abspielen von Musik sind zu unterlassen, um den Trainingsfrieden zu bewahren. Die Umkleidekabinen sind ausschließlich für Mitglieder des Fitnessstudios bestimmt und sollten stets sauber und ordentlich hinterlassen werden.

4. Dauer der Mitgliedschaft / Kündigung

Der Vertrag ist für die vereinbarte Mindestlaufzeit verbindlich. Die Mitgliedschaft ist unter Einhaltung der im Mitgliedsvertrag genannten Kündigungsfristen ordentlich kündbar. Nach Beendigung der Erstlaufzeit verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit und ist währenddessen mit einer Frist von einem Monat kündbar. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Eingang der Kündigungserklärungmaßgeblich. Jede Kündigung bedarf der Textform.

5. Zahlung der Beiträge

Die Höhe des monatlichen Beitrags richtet sich nach der gewählten Mitgliedschaft und kann dem Mitgliedsvertrag des Mitglieds entnommen werden. Die vereinbarten Beiträge sind monatlich vom Mitglied im Voraus zu entrichten. Bei einem schuldhaften Zahlungsverzug um mehr als zwei Monatsbeiträge ist eine fristlose Kündigung des Vertrages durch die GET FIT Group möglich und der noch offene Gesamtbetrag der laufenden Mitgliedschaft wird als Schadensersatzanspruch geltend gemacht und eingezogen. Bei vom Mitglied verschuldeten Rücklastschriften berechnen wir dem Mitglied die anfallenden Bankgebühren zzgl. Mahngebühren. Das Mitglied hat der GET FIT Group Änderungen seiner Bankverbindung oder Anschrift unverzüglich und schriftlich mitzuteilen.


6. Aktivierungsgebühr und Mitgliedschip

Bei Aktivierung der gewählten Mitgliedschaft wird dem Mitglied eine Aktivierungsgebühr in Höhe von 15,00€ berechnet. Darin ist der Mitgliedschip für den Zugang zum Studio enthalten. Dieser Chip ist nicht übertragbar und kostet im Verlustfall 15,00€. Jeder Verlust des Mitgliedschips ist der GET FIT sofort zu melden. Alle Mitglieder sind verpflichtet, ihren Chip bei jedem Besuch des Studios zum Check-In zu verwenden. Dies ist aus versicherungsrechtlichen Gründen notwendig, um den Versicherungsschutz während des Trainings zu gewährleisten. Alternativ kann der QR Code in der Mitgliederapp genutzt werden.

7. Übertragbarkeit und Schadensersatz

Die Mitgliedschaft bei GET FIT Group ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied verpflichtet sich, den Mitgliedschip nur persönlich zu verwenden und nicht an Dritte zu überlassen. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Bestimmung verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von €250,00. Soweit der dem Mitglied überlassene Mitgliedschip durch einen von ihm zu vertretenden Umstand durch Dritte missbraucht wird, und hierdurch der GET FIT Group Schaden entsteht, werden die entsprechenden Schadenersatzansprüche gegen das Mitglied geltend gemacht.

8. Verlust und Haftung

Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung sowie Wertgegenstände oder Geld wird die Haftung durch die GET FIT Group ausgeschlossen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der GET FIT - Preiswert Trainieren GmbH zurückzuführen. Das Studio haftet nicht für selbstverschuldete Unfälle.

9. Schließfächer

Schließfächer stehen den Mitgliedern während der Trainingszeit zur Verfügung und sind nach jedem Training zu leeren. Das Fitnessstudio übernimmt keine Haftung für Wertsachen oder persönliche Gegenstände, die im Schließfach aufbewahrt werden.

10. Stilllegung der Mitgliedschaft

Erkrankungen und eine Nichtinanspruchnahme der Leistungen entbinden den Kunden nicht von den Verpflichtungen dieser Vereinbarung. Bei Erkrankung kann nach Vorlage eines ärztlichen Attests eine Ruhevereinbarung mit dem Studio vereinbart werden. Das ärztliche Attest muss die Dauer der Erkrankung beinhalten. Die Vertragslaufzeit verlängert sich dann um die Ruhezeit. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

11. Videoüberwachung

Zur Sicherheit unserer Mitglieder und zum Schutz des Eigentums erfolgt in unseren Fitnessstudios eine Videoüberwachung der öffentlichen Bereiche. Die Aufzeichnungen werden ausschließlich zum Zweck der Sicherheitsüberwachung verwendet und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt und nach 48 Stunden automatisch gelöscht, sofern keine relevanten Vorfälle vorliegen.

12. Gesundheits- und Haftungsausschluss

Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigenes Risiko. Mitglieder bestätigen, dass sie gesundheitlich in der Lage sind, das angebotene Trainingsprogramm zu absolvieren. Das Fitnessstudio haftet nicht für gesundheitliche Schäden, die durch das Training entstehen, es sei denn, diese sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Fitnessstudios zurückzuführen.

13. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten des Mitglieds werden gemäß den aktuellgeltenden Datenschutzbestimmungen nur für die Erfüllung des Mitgliedsvertrags erhoben und verarbeitet. Die Daten werden dabei auch in elektronischer Form gespeichert. Es werden ohne die ausdrückliche Einwilligung des Mitglieds keine personenbezogenen Daten an Dritte übermittelt. Hiervon ausgenommen sind Dienstleister, die besonders vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet werden. Sowie bei berechtigtem Interesse an einen Anwalt oder Inkasso-Unternehmen.

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt.